Zusammenfassung: Fröhlich befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS, in der sich der Senat mit Fragen zu befassen hatte betreffend die Berechnung des Grenzbetrags iZm der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte des Ehepartners zur Beurteilung des Anspruchs auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag. Ist die Ermittlung des Grenzbetrags hinsichtlich des Anspruchs auf einen AVAB eine Vorfrage iSd § 116 BAO, da das FA im Veranlagungsverfahren hinsichtlich des Gesamtbetrags der Einkünfte des einen Ehepartners entscheidet und dieser rechtswirksamen Feststellung damit iZm der Beurteilung des Anspruchs des anderen Ehepartners auf einen AVAB in dessen Veranlagungsverfahren eine bindende Wirkung zukommt?

