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Notwendige aleatorische Elemente bei einer Zeitrente

SteuerrechtDr. Rudolf Wanke, UFS WienUFS journal 2009, 105 - 108 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob die für eine junge Frau gegebene Möglichkeit, vor ihrem 25. Lebensjahr ihre schulische oder berufliche Ausbildung zu beenden oder zu heiraten dafür ausreicht, um von einem aleatorischen Element einer Zeitrente zu sprechen.

Rechtsgrundlagen: § 29 Z 1 EStG; § 18 Abs 1 Z 1 EStG

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