Zusammenfassung: Der UFS äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob die für eine junge Frau gegebene Möglichkeit, vor ihrem 25. Lebensjahr ihre schulische oder berufliche Ausbildung zu beenden oder zu heiraten dafür ausreicht, um von einem aleatorischen Element einer Zeitrente zu sprechen.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 1 EStG; § 18 Abs 1 Z 1 EStG

