Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten eines bei seinen Eltern im gemeinsamen Haushalt lebenden Arbeitnehmers zu befassen, der sich aufgrund seines Berufes und der nicht zumutbaren Entfernung zu dem Familienwohnsitz ein Zimmer in der Nähe seiner Arbeitsstätte mietet. Die Verfasser nehmen nach der Darstellung des gegenständlichen Sachverhalts und der Entscheidungsgründe des UFS dazu Stellung.

