Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Fragen betreffend die umgründungssteuerrechtlichen Auswirkungen einer nicht (rechtzeitig) erfolgten Anmeldung zum Firmenbuch bzw einer ebenso nicht erfolgten Meldung beim zuständigen Finanzamt einer Einbringung durch Sacheinlage nach Art III UmgrStG zu befassen. Nach der kurzen Darstellung des gegenständlichen Sachverhaltes und der Entscheidung des UFS führen die Verfasser einen Hinweis für die Praxis betreffend Firmenbucheintragungen und-eingaben iZm Umgründungen an.

