Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung ua mit der Frage zu befassen, welche Voraussetzung von der Behörde nachzuweisen ist, damit der Leistungsempfänger als Haftender für eine Umsatzsteuerschuld des die Leistung erbringenden Unternehmers in Anspruch genommen werden kann. Dr. Unterberger geht zunächst kurz auf den gegenständlichen Sachverhalt ein, führt die Entscheidungsgründe des UFS an und nimmt anschließend dazu Stellung.

