Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, welche Schutzwirkung unter bestimmten Bedingungen von § 3 Z 1 der VO des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO ausgeht. Schützt diese Bestimmung das Vertrauen eines Abgabepflichtigen hinsichtlich der Richtigkeit seiner persönlichen Auslegung der Rechtsansichten des VwGH oder VfGH? Mag. Fischerlehner geht zunächst kurz auf den gegenständlichen Sachverhalt ein, führt die Entscheidungsgründe des UFS an und nimmt anschließend dazu Stellung.

