Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wie eine sog. promissory note aus Sicht des Gebührenrechts zu behandeln ist.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 22 GebG
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Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wie eine sog. promissory note aus Sicht des Gebührenrechts zu behandeln ist.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 22 GebG
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