Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über drei Amtsbeschwerden. Der VwGH hat sich darin ua mit Fragen zur Verjährung iZm der Verpflichtung zur Rückerstattung des Kinderbetreuungsgeld-Zuschusses für das Jahr 2002 zu befassen ebenso wie mit Fragen betreffend ein Aufhebungsbescheid, der nicht mit einem neuerlichem Sachbescheid verbunden wurde. Außerdem hat sich Höchstgericht zu beurteilen, ob im Falle eines Vertragsabschlusses, der auf elektronischem Wege erfolgt, eine gebührenpflichtige Urkunde vorliegt. Die Kernaussagen der jeweiligen UFS-Entscheidungen werden jeweils in gebotener Kürze angeführt.

