Zusammenfassung: Zankl befasst sich in ihrem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem August 2009, in der der Senat zu klären hatte, ob bei den Eisenflechtertätigkeiten im Anlassfall eine Arbeitskräfteüberlassung oder ein Werkvertrag vorliegt. Mit Praxishinweisen der Verfasserin, die darin kurz auf die bei der internationalen Arbeitskräftegestellung in der DBA-Entlastungsverordnung vorgesehene Möglichkeit der Steuerentlastung der zu entrichtenden Abzugsteuer von der Gestellungsvergütung hinweist.

