Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Ermessensübung der Abgabenbehörde im Falle der Haftungsinanspruchnahme für Kapitalertragsteuer für eine verdeckte Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft zu befassen, die wegen Vermögenslosigkeit aus dem Firmenbuch gelöscht wurde. Mit Praxishinweisen von Fischerlehner.
Rechtsgrundlagen: § 224 BAO

