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Keine Option, da laut Fallkonstellation die wirtschaftliche Verfügungsmacht eingeräumt wurde

UFS-Entscheidungen zu Gebühren und VerkehrsteuernSteuerrechtDr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2009, 421 Heft 11 v. 20.11.2009

Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung aus dem Bereich des Grundwerbsteuerrechts hatte der UFS zu beurteilen, ob es zu einer Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einer Liegenschaft gekommen war oder eine Option verwirklicht wurde.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 GrEStG

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