Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Steuerpflichtiger Fahrten zu iR eines Fernstudiums vorgesehenen Lerngruppen steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann. Die in Privathaushalten stattfindenden Lerngruppen dienen dabei der gemeinsamen Erarbeitung von Aufgaben und Projekten. Können Privathaushalte als Fortbildungsstätten angesehen werden?
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG

