Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine durch den Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu fremdüblichen Mietpreisen erfolgte Wohnungsanmietung einen Missbrauch gem. den Bestimmungen des § 22 BAO darstellt. Ebenso äußerte er sich hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug für Anzahlungen geltend gemacht werden kann.

