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Vertreterhaftung

Kurz und bündigSteuerrechtMMag. Dr. Klaus Hilber, StBUFS aktuell 2008, 292 Heft 9 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte in dieser Entscheidung zu beurteilen, ob für die Nichtentrichtung einer Abgabenschuld aufgrund nicht vorhandener liquider Mittel des Vertretenen einem Vertreter eine mögliche schuldhafte abgabenrechtliche Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 16 Abs 3 Z 1 UStG

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