Zusammenfassung: Der UFS Linz hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob, sobald die "gesetzliche Basispauschalierung" nach § 17 Abs 1 bis 4 EStG in Anspruch genommen wird, ein FBiG zusteht. Mit Anmerkungen von MMag. DDr. Hubert W. Fuchs.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 EStG; § 4 EStG; § 22 f EStG; § 10 EStG; § 14 Abs 7 Z 4 EStG

