Zusammenfassung: Der UFS Graz befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob ein Geschäftsführer bereits im ersten Jahr der Einkünfteerzielung aus selbständiger Arbeit das Betriebsausgabenpauschale geltend machen kann. Gegen die Entscheidung wurde vom Finanzamt beim VwGH Amtsbeschwerde erhoben. MMag. DDr. Fuchs stellt zunächst kurz den Sachverhalt dar und geht anschließend auf die Entscheidungsgründe des UFS Graz ein.

