Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob für den Fall, in dem eine Rückabwicklung eines gestatteten Vorsteuerabzuges beim Rechnungsempfänger nicht durchführbar ist (Abweisung der Eröffnung eines Konkurses aufgrund mangelnder Kostendeckung) und es dem Rechnungsaussteller an gutem Glauben mangelte (Ausstellung einer Scheinrechnung), eine Rechnungsberichtigung ausgeschlossen werden kann.

