Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob einem verheirateten Kind, welches im Zuge der Berufsausbildung eine Lehrlingsentschädigung erhält, ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern oder aber gegen den Ehegatten zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 FLAG; § 6 Abs 3 FLAG; § 6 Abs 5 FLAG

