Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob bei einer Steuerfestlegung, die im Widerspruch zu den Richtlinien steht, eine sachliche Unbilligkeit begründen werden kann. Können aus Richtlinien Rechte abgeleitet werden?
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO; § 16 Abs 1 UStG

