Zusammenfassung: Der Senat befasste sich mit der Frage, ob Ausgaben, für einen Computerkurs, bei dem älteren Personen erste Kenntnisse im Umgang mit EDV-Programmen und EDV-Anwendungen erlernen, als Werbungskosten behandelt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

