Zusammenfassung: Für Fahrten auf der Strecke Wohnung-Arbeitsstätte können unter gewissen Umständen neben dem Verkehrsabsetzbetrag und einer allenfalls zustehenden Pendlerpauschale auch Kilometergeld als Werbungskosten verrechnet werden. Dies kann zB der Fall sein, wenn eine Dienstreise beginnend bei der Wohnung zwar in Richtung der Arbeitsstätte geht, aber nicht zur Arbeitsstätte führt.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

