Zusammenfassung: Der Senat bejahte den Verkauf von unter Abfindung hergestellten Alkohols, jedoch hat bereits das Zollamt Amtsbeschwerde gegen diese Entscheidung erhoben.
Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 1 AlkStG
Zusammenfassung: Der Senat bejahte den Verkauf von unter Abfindung hergestellten Alkohols, jedoch hat bereits das Zollamt Amtsbeschwerde gegen diese Entscheidung erhoben.
Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 1 AlkStG
