Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung beschäftigte sich der Senat mit der Frage, inwieweit der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Moderators von " Off-air Veranstaltungen" in seinem häuslichen Arbeitszimmer liegen. Ist die Art der Tätigkeit eines Moderators mit jener eines Vortragenden vergleichbar?
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 EStG 1988

