Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob für die Berechnung der Fahrtstrecke (und damit die Höhe des großen Pendlerpauschales) immer die kürzeste Route zwischen Wohnung und Arbeitsstätte heranzuziehen ist, oder ob aus bestimmten Motiven auch längere Fahrtstrecken anzuerkennen sind.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

