Zusammenfassung: In dieser Rechtsache befasste sich der UFS mit der Frage, ob ein zu erwartender finanzieller Verlust beim Verkauf des bestehenden Eigenheimes am Familienwohnsitz und die Aufwendungen für einen Neukauf einer Wohnung am Beschäftigungsort, als Grund für die Anerkennung von Werbungskosten iZm einer doppelten Haushaltsführung angesehen werden können.

