Zusammenfassung: In dieser Rechtsache setzte sich der UFS mit der Frage auseinander, ob die Aufwendungen für ein Frühstück bei einer beruflich bedingten auswärtigen Nächtigung, als Verpflegungsaufwand iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG berücksichtigt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

