Zusammenfassung: Der UFS hatte über Zustellungsvollmacht eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 ZustG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte über Zustellungsvollmacht eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 ZustG
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