Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Zulässigkeit eines Devolutionsantrags zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 311 BAO; § 289 Abs 1 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Zulässigkeit eines Devolutionsantrags zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 311 BAO; § 289 Abs 1 BAO
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