Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Zulässigkeit eines Berichtigungsbescheides nach § 293 BAO zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 293 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Zulässigkeit eines Berichtigungsbescheides nach § 293 BAO zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 293 BAO
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