Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen hinsichtlich des dauernden Standortes eines Betriebsfahrzeuges (PKW) mit deutschem Kennzeichen zu befassen, welches täglich für die Fahrten zwischen dem Wohnsitz in Österreich und dem in Deutschland befindlichen Standort eines Einzelunternehmens verwendet wird. Ist das betreffende Fahrzeug, welches am ausländischen Betriebsstandort genutzt und über das von dort aus hauptsächlich verfügt wird, in Österreich zuzulassen und muss dafür die NoVA abgeführt werden? Gegen die vorliegende Entscheidung des UFS wurde vom zuständigen Finanzamt beim VwGH eine Amtsbeschwerde eingebracht.

