Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wie die an eine Wassergenossenschaft erfolgten Zahlungen der Mitglieder für die Errichtung einer Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungsanlage aus Sicht des Umsatzsteuerrechts zu werten sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UStG; § 2 Abs 1 UStG; § 2 Abs 3 UStG

