Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, welche Schutzwirkung unter bestimmten Bedingungen von § 3 Z 1 der VO des BMF betreffend Unbilligkeit der Einhebung iSd § 236 BAO ausgeht. Schützt diese Bestimmung das Vertrauen eines Abgabepflichtigen hinsichtlich der Richtigkeit seiner persönlichen Auslegung der Rechtsansichten des VwGH oder VfGH?

