Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über das zwischen Österreich und Deutschland unterzeichnete Abkommen betreffend die befristete Verlängerung der Wirksamkeit des von Deutschland gekündigten DBA für den Bereich der Erbschaftssteuern. Für welche Erbfälle bleiben die Bestimmungen des gekündigten Erbschaftssteuer-DBA weiter aufrecht?
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