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Akteneinsicht im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

SteuerrechtUFS aktuell 2007, 319 - 320 Heft 9 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob einem Beschwerdeführer Akteneinsicht in einem finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu gewähren war. Der Bf argumentierte, er sei Beschuldigter und habe demnach ein Recht auf Akteneinsicht.

Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 1 FinStrG; § 99 Abs 1 FinStrG

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