Zusammenfassung: Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor der Behebung der inhaltlichen Mängel der Berufung begründet Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 275 BAO; § 250 Abs 1 lit c BAO
Zusammenfassung: Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor der Behebung der inhaltlichen Mängel der Berufung begründet Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit.
Rechtsgrundlagen: § 275 BAO; § 250 Abs 1 lit c BAO
