Zusammenfassung: Fahrten zwischen der bei der ersten Arbeitsstätte gelegenen Wohnung und der zweiten Arbeitsstätte stellen Privatfahrten dar; die kostenfreie Nutzung des Pkws des Arbeitgebers ist daher bei der Ermittlung des Sachbezuges zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 EStG 1988

