Zusammenfassung: Der in der Judikatur des VwGH konzipierte Terminus der Unternehmereinheit steht mit den Vorgaben der MWSt-Systemrichtlinie nicht in Einklang. Zwei Personengesellschaften sind daher immer als zwei verschiedene Unternehmer zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG

