Zusammenfassung: Für die Begründung der Abzugsfähigkeit von Provisionszahlungen an eine Offshoregesellschaft als Betriebsausgaben reicht die bloße Bekanntgabe der Offshore-Gesellschaft zur Erfüllung der gebotenen Empfängerbenennung nicht aus. Den Steuerschuldner trifft bei Geschäftstransaktionen mit Steueroasen eine erhöhte Mitwirkungspflicht.
Rechtsgrundlagen: § 162 BAO

