Zusammenfassung: Sofern ein vor der Zustellung des Einkommensteuerbescheides geltend gemachter Schriftsatz nicht als Berufung qualifiziert werden kann, hat dies auch die Rechtswidrigkeit der ergangenen Berufungsvorentscheidung wegen Unzuständigkeit des Finanzamtes zur Folge und erfordert die Zurückweisung eines gegen die Berufungsvorentscheidung geltend gemachten Vorlageantrags.
Rechtsgrundlagen: § 276 BAO; § 289 Abs 1 BAO; § 273 BAO

