Zusammenfassung: Der Autor kommentiert eine Entscheidung des UFS Klagenfurt, in der dieser - im Gegensatz zu der in Rz 356 LStR 2002 zur Geltung gebrachten Rechtsansicht des BMF - ausführt, dass nicht steuerbare Kostenersätze des Arbeitgebers nicht vom normierten Höchstbetrag für die Abzugsfähigkeit der Kosten für Familienheimfahrten in Abzug zu bringen seien.

