Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Bestimmung des Verkehrs- und Ertragswerts eines Baurechts Stellung und beschreibt, welche ertragsteuerlichen Folgen die fehlgeschlagene Abspaltung eines Baurechts, die nicht vom sachlichen Geltungsbereich des Art VI UmgrSTG umfasst ist, für Gesellschafter und die Gesellschaft entfaltet. Darauf aufbauend erläutert Pröll, in welchen Fällen eine fehlgeschlagene Abspaltung die Aufdeckung stiller Reserven zur Folgen hat.

