Zusammenfassung: Bereits eine Ersatzzustellung begründet eine rechtzeitige und rechtswirksame Zustellung.
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 1 lit b BAO; § 97 Abs 1 BAO; § 16 Abs 5 ZustG
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Zusammenfassung: Bereits eine Ersatzzustellung begründet eine rechtzeitige und rechtswirksame Zustellung.
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 1 lit b BAO; § 97 Abs 1 BAO; § 16 Abs 5 ZustG
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