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Weiterbildungsmaßnahme einer Krankenschwester auf dem Gebiet des orientalischen Tanzes

SteuerrechtGerhild FellnerUFS aktuell 2007, 90 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der UFS Feldkirch bestätigt die Abzugsfähigkeit der Kosten für einen orientalischen Bauchtanzkurs, die von einer in der Psychiatrie und Sozialtherapie tätigen Krankenschwester aufgewendet wurden.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

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