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Aktuelle Entscheidungen zur Lohnsteuer - Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2007, 91 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Bei krankheitsbedingter Unzumutbarkeit einer 4stündigen Anfahrtszeit zur Arbeitsstelle können die Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

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