Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung der Strafbarkeitsverjährung bei Selbstbemessungsabgaben Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 31 FinStrG; § 49 Abs 1 lit a FinStrG
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Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung der Strafbarkeitsverjährung bei Selbstbemessungsabgaben Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 31 FinStrG; § 49 Abs 1 lit a FinStrG
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