Zusammenfassung: Der UFS erläutert, welche Sorgfaltspflichten bei der Beantragung der Rückerstattung der Einfuhrabgaben nach der Rücksendung beschädigter Produkte zu wahren sind und führt aus, welche Rechtsfolgen eine Fristversäumnis nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: Art 238 Abs 4 ZK

