Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit der Ausgaben für eine Gebisssanierung setzt den Nachweis der beruflichen Veranlassung durch den Steuerschuldner voraus.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit der Ausgaben für eine Gebisssanierung setzt den Nachweis der beruflichen Veranlassung durch den Steuerschuldner voraus.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
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