Zusammenfassung: Die Befreiungsbestimmung des § 110 ASVG kann bei Gebühren nach § 24 Abs 3 VwGG nicht zur Anwendung gelangen.
Rechtsgrundlagen: § 110 ASVG; § 24 Abs 3 VwGG
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Zusammenfassung: Die Befreiungsbestimmung des § 110 ASVG kann bei Gebühren nach § 24 Abs 3 VwGG nicht zur Anwendung gelangen.
Rechtsgrundlagen: § 110 ASVG; § 24 Abs 3 VwGG
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