Zusammenfassung: Die bereits eingetretene Einhebungsverjährung schließt die Zulässigkeit eines Haftungsbescheids gegen den GmbH-Geschäftsführer aus.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 238 BAO
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Zusammenfassung: Die bereits eingetretene Einhebungsverjährung schließt die Zulässigkeit eines Haftungsbescheids gegen den GmbH-Geschäftsführer aus.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 238 BAO
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