Zusammenfassung: Bei Nichterfüllbarkeit der Nachweispflichten durch den Hauptverpflichteten ist eine Schätzung der Bemessungsgrundlagen, nicht aber die Auferlegung einer Zwangsstrafe zulässig.
Rechtsgrundlagen: Art 96 Abs 1 ZK; § 111 Abs 1 BAO
Zusammenfassung: Bei Nichterfüllbarkeit der Nachweispflichten durch den Hauptverpflichteten ist eine Schätzung der Bemessungsgrundlagen, nicht aber die Auferlegung einer Zwangsstrafe zulässig.
Rechtsgrundlagen: Art 96 Abs 1 ZK; § 111 Abs 1 BAO
